Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Jaegler und Rechtsanwalt Höke beraten Sie umfassend auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören die vielfältigen Belange im Zusammenhang mit den vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen, insbesondere aus dem Kaufrecht, dem Werkvertragsrecht, dem Dienstvertragsrecht, dem Verkehrsrecht, dem Leasingrecht, dem Schadensersatzrecht und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Zudem gehören die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, sowie das Forderungsmanagement zum Allgemeinen Zivilrecht und Prozessrecht.

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Jaegler und Rechtsanwalt Höke konzentriert sich auf die effiziente Durchsetzung Ihrer Interessen, wobei grundsätzlich zunächst eine außergerichtliche Lösung angestrebt wird.

Schwerpunkte

  • Allgemeines Vertragsrecht einschließlich Prüfung und Entwurf von Verträgen aller Art
  • Kaufrecht einschließlich Gewährleistungsrecht
  • Entwurf und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Werkvertragsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Schadensersatzrecht einschließlich der umfassenden Abwicklung von Verkehrsunfällen und Durchsetzung sämtlicher in Frage kommender Ansprüche
  • Forderungsmanagement - die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren,
    vom Mahnantrag bis zum Vollstreckungsbescheid
  • Anspruchsabwehr