Maklerrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Jaegler und Rechtsanwalt Höke im Maklerrecht umfasst die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit sämtlichen maklerrechtlichen Fragestellungen. Hierzu gehört neben der Vertragsberatung - Erstellung und Verhandlung von Verträgen sowie Überwachung und Anpassung der Vertragswerke - auch die Abwehr und die Durchsetzung der sich aus dem Maklerrecht ergebenden Ansprüche.

Schwerpunkte

  • Umfassende Beratung von Maklerunternehmen und Privatpersonen
  • Laufende Prüfung und Fortentwicklung der für die Maklerunternehmen notwendigen Formularverträge
  • Erstellen, Prüfen und Verhandeln individueller Maklerverträge
  • Beratung von Vertragsparteien bei Kauf und Miete im Zusammenhang mit maklerrechtlichen Fragestellungen
  • Durchsetzung von Provisionsansprüchen gegenüber den Vertragsparteien bei Kauf und Miete
  • Interessenvertretung gegenüber Vertragsparteien, Gerichten und Schiedsgerichten