Projektentwicklung

Rechtsanwalt Jaegler und Rechtsanwalt Höke aus Osnabrück beraten Sie im Rahmen der Immobilien-Projektentwicklung bei den Verhandlungen, insbesondere mit Grundstückseigentümern, Mietern, Investoren und Behörden. Die Beratung durch Rechtsanwalt Jaegler und Rechtsanwalt Höke umfasst die Erstellung von individuellen, optimalen und maßgeschneiderten Verträgen. Aufgrund der optimalen Abstimmung der Verträge bleibt das Investitionsrisiko überschaubar und Entwicklungspotenziale werden bestmöglich genutzt.

Schwerpunkte

  • Vertragsgestaltung: Erstellung aufeinander abgestimmter Grundstücksverträge und Erbbaurechtsverträge, Generalübernehmerverträge und Generalunternehmerverträge, Verträge mit Architekten und Projektsteuerern sowie Mietverträgen
  • Juristisches Vertrags- und Abwicklungsmanagement vom Grundstückserwerb und der Baugenehmigung über die baubegleitende Rechtsberatung bis zur Beratung bei der Vermarktung der Immobilie
  • Gestaltung und Ablösung dinglicher Rechte, z. B. im Verhältnis zu Sicherungsgebern oder Nachbarn
  • Optimierung Ihrer Entwicklungs-, Vermietungs- und Investitionsziele durch entsprechende Vertragsgestaltung